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Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge

Bedenken Sie, wie schnell man in der heutigen Zeit in eine Streitigkeit verwickelt werden kann, sei es im Privaten, im Beruf oder im Straßenverkehr.

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Bereiche der Rechtsschutzversicherung für Nicht-Selbständige

  • Privatrechtsschutz (Internet, Schadensersatz, Verwaltungsgericht, Straf, ...)
  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Fahrerrechtsschutz
  • Fahrzeugsrechtsschutz
  • Miet-/Eigentumsrechtsschutz
in jeweils unterschiedlichen Kombinationen für Singles, Paare, Familien, Senioren

 

Was ist grundsätzlich zu beachten?

Es ist in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten einzuhalten, bevor eine Rechtsschutzversicherung genutzt werden kann.

Welche Fälle sind denkbar?

Eine zu laute Gartenparty, eine Zeugniserteilung oder Kündigung durch den Arbeitgeber, ein Verkehrsunfall, eine abgelehnte Schadensersatzforderung durch eine gegnerische Versicherung und viele weitere Fälle passieren tagtäglich, gegen die man ohne die finanzielle Sicherheit einer Rechtsschutzversicherung oftmals nicht entgegentreten kann.

Welche Kosten werden übernommen?

Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.

Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

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